Ihr Partner für Verkehrstechnik!

Herstellung und Vertrieb von Absperr-und Warngeräten zur Baustellen - und Straßenverkehrssicherung /Stadtmöblierung / Brückenausrüstung

Produkte

Wir arbeiten sehr eng mit der Firma NISSEN zusammen, wodurch unser Lager immer gut bestückt ist. Auf Wunsch bieten wir selbstverständlich auch Produkte der Firma WEMAS und der Firma HORIZONT an. Somit können wir als Händler und als Hersteller die Regelungen der RSA 95 und die "Technischen Leitlinien" einhalten.
Besonders stolz sind wir auf unsere Stahlprodukte, die wir selbst fertigen und somit immer wieder Verbesserungsvorschläge annehmen können. So gehen wir auf die individuellen Wünsche unserer Kunden ein.
Auskreuzvorrichtung

Kunststoff-Auskreuzvorrichtung für Verkehrszeichen


in den Längen 600, 750, 1200, 1500 und 2000 mm

für Flach-, Rund- und Alform

Auskreuzvorrichtung

Auskreuzvorrichtung für Alform 1, 2 und 3 Schilderrahmen


verzinkte Halterung starr o. verdrehbar

Aluminiumtraverse 1500 mm mit Kegelpuffer

Leitplankenhalter Schutzplankenhalter

Leitplankenhalter Fix Typ 2


geprüft nach TL-Aufstellvorrichtungen 97

für Sigmapfosten

aus Stahl, feuerverzinkt

Aufnahmen 40x40, 60x60 und Dm 60 mm

Schraubbügel zur festen Arretierung am Pfosten

mit Einhängelasche

Gewicht ca. 6,7 kg

Leitplankenhalter Schutzplankenhalter

Leitplankenhalter Speed Typ 3


geprüft nach TL-Aufstellvorrichtungen 97

für Sigmapfosten

aus Stahl, feuerverzinkt

Aufnahme 40x40, 60x60 und Dm 60 mm

mit Einhängelasche

Gewicht ca. 5,1 kg

Leitplankenhalter Schutzplankenhalter

Leitplankenhalter Duo Speed Typ 4


geprüft nach TL-Aufstellvorrichtungen 97

für Sigma - und Superrailpfosten

aus Stahl, feuerverzinkt

Aufnahmen 40x40, 60x60 und Dm 60 mm

mit zwei Einhängelaschen

Gewicht: ca. 6,7 kg

Leitplankenhalter Schutzplankenhalter

Leitplankenhalter Typ 5


geprüft nach TL-Aufstellvorrichtungen 97

für Megarail und Superrail

aus Stahl, feuerverzinkt

Aufnahmen 40x40, 60x60 und Dm 60 mm

passend für Pfosten 125x65 mm

Leitplankenhalter Schutzplankenhalter

Leitplankenhalter Typ 6


für Superrail -, Sigma-, und IPE 100- Pfosten

aus Stahl, feuerverzinkt

Erdanker Erdnagel Einschlaganker Einschlagpfosten

TL - Erdanker (schwer)


für Schaftrohr 40x40 mm

auf Wunsch auch mit Aufnahme 60x60 mm oder kombiniert

Stahl, feuerverzinkt

Gewicht: ca. 8 kg

Erdanker Erdnagel Einschlaganker Einschlagpfosten

Erdanker / Erdnagel (leicht)


für Schaftrohr 40x40 mm

Stahl, feuerverzinkt

Gewicht ca. 1,2 kg

Transportgestell für 20 Absturzsicherungen

Transportgestell für 20 ASS


Stahl, feuerverzinkt, staplerfähig

stehend oder liegend stapelbar

Transportgestell für 25 Bauzäune

Transportgestell für 25 Bauzäune


Stahl, feuerverzinkt, staplerfähig

Transportgestell für Baken und Füße Version WEMAS System Future

Transportgestell für Baken und Füße Version WEMAS System "FUTURE"


für 20 MBTL-Fußplatten + 20 TL-Baken mit Drehadapter

Maße: ca. 1450 x 880 mm

inkl. 2 Befestigungsstangen

Transportgestell für Baken und Füße Version Nissen System Nordic

Transportgestell für Baken und Füße Version NISSEN System "NORDIC"


für 20 TL56-Fußplatten + 20 TL-Baken mit 40er Schaft; Maße ca. 1450 x 880 mm

Transportgestell für Schaftrohr

Transportgestell für 29 Schaftrohre


Stahl, feuerverzinkt

Anfertigung nach Kundenwunsch

Schaftrohr Quadratrohr Vierkantrohr verzinkt

Schaftrohr / Quadratrohr / Vierkantrohr


Stahl, feuerverzinkt / sendzimirverzinkt

40x40x1,5 mm

Längen: 500 - 6000 mm (Kundenwunsch)

Rohrpfosten Schilderpfosten Rohr Rundrohr

Rohrpfosten / Schilderpfosten


Stahl, feuerverzinkt 

Dm 60,3 mm oder 76,1 mm

Längen 500 - 6000 mm 

mit PVC-Kappe + kl. Erdanker

Plantafelhalter für Verkehrslenkungstafeln

Plantafelhalter für Verkehrslenkungstafeln für Aufnahme 40x40 o. 60x60 mm


Stahl, feuerverzinkt

inkl. Befestigungsmaterial

Rohrrahmen Ortseingangstafel

Rohrrahmen nach IVZ-Norm


Stahl, feuerverzinkt

z.B. E32, E33, E47, E48

für Ortseingangstafeln

Schnurnagel Pinnen Schnureisen

Schnurnägel / Pinnen / Schnureisen


Stahl mit Spitze

Dm 16 und 18 mm x Länge 1200 mm

Windstreben Verkehrslenkungstafel

Windstreben komplett


Stahl feuerverzinkt

bestehend aus: 2 Teleskoprohren

einem Halter für Aufnahme 60x60 mm

zwei kleinen Bodenankern

Ausstellvorrichtung Typ W Schilderständer

TL - Schilderständer Typ W


geprüft nach TL-Aufstellvorrichtungen 97

Standsicherheitsklasse:

K3 mit Fußplatten K1 (28 kg)

K5 mit Fußplatten K1 (28 kg)

K7 mit Fußplatten K1 (28 kg)

Aufstellvorrichtung / Schilderständer

TL - Schilderständer Typ S


für Aufnahme 40x40 + 60x60 mm 

1920 x 450 mm ; Gewichtsklasse K8

Grabenbrücke Holz

Grabenbrücke aus Holz


Breite: 1000 mm ; Länge: 1000 - 3200 mm

Grabenbrücke Alu Aluminium

Grabenbrücke aus Aluminium


Breite: 1000 - 1300 mm; Länge: 1000 - 6000 mm

Sockelleitpfosten Leitpfosten Einschlagsockel Grassstoppplatte

Sockelleitpfosten weiß o. gelb reflektierend


Länge 1200 mm oder 1600 mm

mit oder ohne Rohraussteifung


Zubehör:

Metalleinschlagsockel

Kunststoffeingrabsockel

Gras-Stopp-Platten



Kabelbrücke Schlauchbrücke

Kabel - Schlauchbrücke


mit gelbem Deckel und Reflektoren

verschiedene Gewichtsklassen

Grauguss - Bodenhülsen (schwarz)

Grauguss - Bodenhülsen (schwarz)


Dm 60 x 300 o. 500 + Dm 76 x 300 o. 500 mm

mit Gewinde - und Nylonring

Verkehrsspiegel Industriespiegel

Verkehrs - und Industriespiegel


kompl. mit weiß/rotem Reflexrand (Typ II)

Rohrschelle 50 - 76 mm

Kippgelenk, in weißem ABS-Gehäuse

Betonfundament

Betonfundament nach Wunsch


Sichtbeton

wahlweise mit Logo

Verkehrszeichen Verkehrsschilder

Verkehrszeichen aller Art und Größe nach StVO mit RAL-Gütezeichen

Straßennamenschilder

Straßennamenschilder


Hohlkastenprofil 150 mm hoch

doppelseitig oder einseitig

inkl. entsprechenden Schellen

Absturzsicherung

Absturzsicherung "Flex"


Kunststoff rot/weiße Folie RA 1

Absturzsicherung Pro-G Nissen ASS

Absturzsicherung "Pro-G"


Kunststoff rot/weiße Folie RA 1

mit Zapfen

Absturzsicherung ASS Future TL

TL - Absturzsicherung "Future"


Kunststoff rot/weiße Folie RA 1 o. RA 2

mit Zapfen

Absturzsicherung Reflex WEMAS TL ASS

TL - Absturzsicherung "Reflex"


Kunststoff rot/weiße Folie RA 1 o. RA 2

mit Zapfen

Absperrgitter

Absperrgitter


Kunststoff rot/weiße Folie RA 1

mit drehbarem Kunststofffuß

Leitbake Bake

TL - Leitbake


BASt-geprüft, doppelseitig rot/weiße Folie RA 1 oder RA 2

Leitbake Bake

Leitbake Memory


doppelseitig rot/weiße Folie RA 1

Bake Wendebake Leitbake

TL - Wendebake


BASt-geprüft, doppelseitig rot/weiße Folie RA 1 oder RA 2

TL - Leitkegel


rot/weiß, 500/750 mm, Folie RA 1 o. RA 2

Fußplatte Bakenfuß Sicherheitsfußplatte TL

Sicherheitsfußplatte TL56 K1


885x440x115 mm, ca. 28,5 kg


Fußplatte uni kompakt Sicherheitsfußplatte K1

Sicherheitsfußplatte Kompakt K1


790x390x130 mm, ca. 28 kg

Fußplatte TL Sicherheitsfußplatte MB-TL 92


TL - Fußplatte MB-TL 92


800x400x115 mm, ca. 28,8 kg


auf Wunsch mit Kennzeichnungsplatte!

Baustellenleuchte Lampe BakoLight LED Warnleuchte

Warnleuchte BakoLight LED


• Dämmerungsautomatik

• integrierte Batterie, keine Kabelverbindung notwendig

• Lichtfarbe: gelb/rot ;Gewicht: 0,8 kg

• Abmessung: 267x105x275 mm


Warnleuchte Baustellenlampe Lampe Leuchte Euro Nitra

Warnleuchte Euro Nitra LED


• Dämmerungsautomatik

• praktischer Ring zum Tragen oder Aufhängen

• Lichtfarbe: gelb/rot ; Gewicht: 0,7 kg

• Abmessung (LxBxH): 195x90x350 mm


Warnleuchte Baustellenlampe Lampe Leuchte Nitra Nissen LED

Warnleuchte Nitra LED


• Dämmerungsautomatik

• Leuchtenkopf drehbar, mit Reflexrand

• Lichtfarbe: gelb/rot ; Gewicht: 0,6 kg

• Abmessung (LxBxH): 185x90x350 mm


Batterie Premium 800 6V 7Ah

Batterie Premium 800 ,6V 7Ah 


inkl. kostenfreie Entsorgung!!

Markierungsfolie Fahrbahnmarkierung Dünnschicht Dickschicht gelb

Markierungsfolie 100 m gelb / weiß


Dünnschicht / Dickschicht

Breiten: 120, 150, 250 mm

Haltbarkeitsklasse P2

Zäune:

Bauzaun M300 Heras

Bauzaun M300


Maße: 2000x3500 mm

inkl. BZ-Schelle

Bauzaun M100 Heras

Bauzaun M100


Maße: 1200x3500 mm

mit Haken und Öse

Bauzaun M400 Heras

Bauzaun M400


Maße: 2000x3500 mm

inkl. BZ-Schelle

mit verstärkten Ecken

Bauzaun Mobilzaun M400 Heras

Bauzaun M400 klein


Maße: 2000x2200 mm

inkl. BZ-Schelle

Bauzaun Bauzaunfuß Recyclingfuß

Bauzaun - Recyclingfuß 22 kg

Bauzaunfuß Betonfuß Fuß Bauzaun

Bauzaun - Betonfuß 35 kg

Bauzaun Drehgelenk

Bauzaun - Drehgelenk

Bauzaunrolle Rolle Bauzaun

Bauzaun - Rolle

Demogitter Mannheimer Gitter Absperrgitter Hamburger

Absperrgitter / Eventgitter in versch. Längen


Stahl, feuerverzinkt

zur Leitung von Menschenmengen

Doppelstabmatte, Zaun Stabmatte

Doppelstabmatten verzinkt o. beschichtet


leichte + schwere Version inkl. Zubehör

Schneefangzaun Fangzaun Kunststoff

Kunststoff - Fangzaun orange


aus HDPE, hochreißfest

Farbe orange

Maschenweite 170 x 40 mm

Ballfangzaun

Ballfangzaun


Sportplatz Glück-Auf Möhlau

Schellen:

VZ - Klemmschelle Verkehrszeichen

VZ - Klemmschelle


feuerverzinkt, wahlweise mit o. ohne Öse

für Schaftrohr 40 x 40 mm

zur Anbringung temporärer Beschilderung

Rohrschelle R107

Rohrschelle R107


feuerverzinkt

für Rohrpfosten Dm 60,3 mm o. 76,1 mm

70 mm breiten Steg

Alform  Klemmschelle

Alform - Klemmschelle


Aluminium

für Rohrpfosten Dm 60,3 mm o. 76,1 mm

Einfachschelle mit 40 o. 90 mm breiten Klemmklotz

Aluminiumschelle Verbindungsschelle Geländerschelle

Aluminiumschelle 2-teilig / 4-teilig


Aluminiumgussschelle

für gerades oder steigendes Gelände

inkl. Verschraubungsmaterial

Kunststoff - Klemmschelle  für temporäre Beschilderun

Kunststoff - Klemmschelle für temporäre Beschilderung


für Schaftrohr 40 x 40 mm

zur Anbringung temporärer Beschilderung

Stadtmobiliar:

Absperrpfosten Poller

Absperrpfosten


Absperrpfosten rund, Dm 48 bis Dm 152 mm

Absperrpfosten quadratisch, 70 x 70 bis 100 x 100 mm

Parkbügel

Ketten, Ösen, Notglieder

Abdeckkappen, Schlüssel, Schrauben

Stilpoller Poller Absperrpoller Pfosten Absperrpfosten

Stilpoller


Stahlpoller Dm 60 bis 108 mm

Stahlpoller 70 x 70 mm und 80 x 80 mm

Türstopperpoller

Aluminium-Gusspoller

Edelstahl Edelstahlpoller Absperrpfosten Pfosten Bügel Absperrbügel

Edelstahl


quadratisch 70 x 70 mm

rund Dm 48 bis 204 mm

versenkbare & ortsfeste Edelstahlpoller

Absperrbügel, Fahrradanlehnbügel, Türstopper

Wegesperren Sperren Schranken Gatterschranken Drehschranken

Wegesperren


Wegesperren, Gatterschranken und Hochwasserschranken, Drehsperren und Handschranken

horizontal & vertikal schwenkbar

Absperrbügel, Baumschutzbügel Dm 48 -76 mm

Geländersysteme

Rammschutz, Werkschutz Rammschutzpoller Poller  Schutzgeländer Säulenschutzbügel

Rammschutz, Werkschutz


Rammschutzpoller 70 x 70 mm und Dm 76 bis Dm 273 mm

Rammschutzbügel, Eckschutzbügel, Säulenschutzbügel

Unterfahrschutz, Schutzgeländer

Anfahrschutz und LKW-Einparkhilfen

Fahrradständer Fahrrad Ständer Einzelständer

Fahrradständer


Einzelständer, Reihen - & Mehrfachanlagen

Fahrradständer aus Rechteckrohr, Rundrohr, Quadratrohr und Flachstahl

Abfallbehälter

Abfallbehälter


Stand - und Hängebehälter

Pfosten - oder Wandmontage

wahlweise mit Ascher

Bänke Tische Hocker Sitzbänke Sitzgelegenheit

Bänke, Tische, Hocker


Sitzbänke aus Stahl

Sitzbänke mit Holzeinlage

Jugendbänke

Fahnenmasten Masten Fahnen

Fahnenmasten


Fahnenmasten Dm 75 mm bis 1000 mm

Längen 6000 mm bis 10000 mm

Flexipoller Poller Kunststoff Kunststoffpoller

Flexipoller / Temposchwellen


flexible Kunststoffpfosten

in vielen unterschiedlichen Farben

Dm 80 mm, Höhe: 750 mm oder 1000 mm


Temposchwellen für 10 bis 50 km/h

Geländer:

Füllstabgeländer Aluminium

Füllstabgeländer Aluminium


"Talsperre Sosa"

Füllstabgeländer Aluminium

Füllstabgeländer Aluminium


"Ilsenburg"

Füllstabgeländer Aluminium

Füllstabgeländer Aluminium


"Marbebrücke Förderstedt"

Füllstabgeländer Aluminium

Füllstabgeländer Aluminium


"Brücke über die Klinke Magdeburg"

Füllstabgeländer Aluminium

Füllstabgeländer Aluminium


"Markt Reichenbach"

Holmgeländer Aluminium

Holmgeländer Aluminium


"Eubaer Straße Chemnitz"

Holmgeländer Aluminium Geländer

Holmgeländer Aluminium


"Klaffenbacher Straße Chemnitz"

Verkehrsschutzgitter System Anhalt Geländer Rohrgeländer

Verkehrsschutzgitter System Anhalt


"Gutenbergplatz Gräfenhainichen"

Verkehrsschutzgitter System Anhalt Geländer Rohrgeländer

Verkehrsschutzgitter System Anhalt


"Semmelweisstraße Leipzig"

Verkehrsschutzgitter System Anhalt Rohrgeländer Geländer

Verkehrsschutzgitter System Anhalt


"Strandbadstraße Reinsdorf"

Verkehrsschutzgitter System Anhalt Rohrgeländer Geländer

Verkehrsschutzgitter System Anhalt


"Bahnübergang Bielefeld"

Über uns


Aller Anfang ist schwer! Der Weg hierher war nicht immer einfach für uns. Das Unternehmen SBB Stockmann Baubedarf wurde im Jahre 2006 gegründet und beschäftigt sich seitdem mit dem Vertrieb und der Produktion von Absperrmaterialien. In Deutschland und Europa setzen Bauunternehmen, Dienstleister und Behörden auf Produkte der Firma SBB. So konnten wir Projekte auf vertrauensvoller Basis abwickeln und damit Grundlagen für eine stabile Partnerschaft schaffen. 
Und davon können Sie heute profitieren.

Kontakt

Marc Stockmann


Inhaber



Telefon: 034953 / 334441


Fax: 034953 / 334439


Mobil: 01743303245


Mail: marc.stockmann@sbb-stockmann.de


Mail: info@sbb-stockmann.de

Hannes Körsten


Verkaufsleitung/Marketing/Buchhaltung/Einkauf



Telefon: 034953 / 334438


Fax: 034953 / 334439


Mobil: 016090370529


Mail: hannes.koersten@sbb-stockmann.de


Mail: info@sbb-stockmann.de

Impressum

Marc Stockmann
SBB Stockmann Baubedarf Einzelunternehmen

Postanschrift:
Rosa-Luxemburg-Straße 76
06773 Gräfenhainichen

Kontakt:
Telefon: 034953/334438
Telefax: 034953/334439
E-Mail: info@sbb-stockmann.de

Berufsrechtliche Angaben Die Berufshaftpflichtversicherung wurde abgeschlossen bei:
R+V Allgemeine Versicherung AG
Niedersachsenring 13
30163 Hannover

Geltungsbereich des Versicherungsschutzes:
Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung

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Marc Stockmann

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Marc Stockmann
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Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

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1. Allgemeines, Geltungsbereich 
a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen unseren Kunden und uns. Kunden im Anwendungsbereich dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und juristische Personen des öffentlichen Rechts. 
b) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 
c) Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. 
d) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie zumindest in Textform bestätigen. Eine konkludente Bestätigung durch uns (auch durch Erbringung der Leistung) ist ausgeschlossen.

2. Vertragsschluss, Informationspflichten 
a) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen im Rahmen des Zumutbaren bleiben vorbehalten, ebenso die Anpassung unserer Produkte an eine spätere Normung. Die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewicht- oder Maßangaben bzw. sonstigen technischen Daten sowie in Bezug genommene DIN- und sonstige betriebliche oder überbetriebliche Normen und weiterhin Muster kennzeichnen lediglich den Vertragsgegenstand und stellen nur bei entsprechender ausdrücklicher Bezeichnung als solche eine Eigenschaftszusicherung dar.
b) Die Bestellung unserer Produkte ist auch per Post, per E-Mail und per Telefon möglich. 
c) Bestellt der Kunde Ware, so ist seine Bestellung als verbindliches Angebot zu sehen. Die Annahme durch uns erfolgt durch die ausdrückliche Bestätigung oder Ausführung des Auftrags (insbesondere Versendung der Ware). 
d) Im elektronischen Rechtsverkehr stellt die Zugangsbestätigung der Bestellung noch nicht die verbindliche Annahme des Vertragsangebotes dar, es sei denn, die Annahme wird in der Zugangsbestätigung ausdrücklich erklärt. Sofern eine Bestellung auf elektronischem Wege erfolgt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen zusammen mit den vorliegenden AGB per E-Mail zur Verfügung gestellt. 
e) Für den Inhalt und den Umfang des Vertrages ist allein unsere Auftragsbestätigung maßgeblich. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen unserer Bestätigung mindestens in Textform.

3. Preisstellung 
a) Preise verstehen sich netto in Euro (€) ab unserem Werk bzw. Lager jeweils zuzüglich Verpackungskosten. Die Umsatzsteuer wird in der gesetzlich vorgegebenen Höhe ausgewiesen und hinzugerechnet. Verpackungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Sofern pfandbelegte Verpackungsmittel (Paletten) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Lieferung zurückgesandt werden, erfolgt eine Gutschrift zu den marktüblichen Preisen. 
b) Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Produktpreise und Verpackungskosten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bestätigte Preise eines Auftrags sind für Nachbestellungen gleichartiger Teile nicht verbindlich. 
c) Dem Vertrag zugrunde gelegt ist ohne abweichende Vereinbarung immer der Stand der Technik und der einschlägigen sicherheitstechnischen Bestimmungen usw. im Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes. Bei zwischenzeitlichen, vor Zustandekommen des Vertrages bzw. der Auslieferung eintretenden Änderungen sind uns die sich daraus ergebenden Mehrkosten zu erstatten. Sollten sich in der Zeitspanne zwischen Auftragserteilung und Lieferung der Ware technische Änderungen ergeben, so ergeht dies zu Lasten des Kunden. Für die Vertragsgemäßheit unserer Leistung ist allein der für uns erkennbare Vertragsgegenstand zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgebend.
d) Erfolgt die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss und erhöhen sich nach Zustandekommen des Vertrages die Lohn- und Materialkosten oder die Preise unserer Lieferanten, sind wir berechtigt, den Vertragspreis entsprechend zu erhöhen. Nimmt der Käufer eine fest in Auftrag gegebene Menge nicht voll ab, so sind wir berechtigt, einen Mindermengenzuschlag zu erheben.

4. Lieferzeit 
a) Liefertermine oder Fristen, die verbindlich vereinbart werden sollen, bedürfen der Textform. Lieferfristen beginnen mit dem Tag, an dem die entsprechende Vereinbarung zustande kommt. Solange noch Ausführungsdetails nach Ansicht auch nur einer der Parteien einer Klärung oder Regelung bedürfen, so beginnen Lieferfristen nicht vor vollständiger Klarstellung sämtlicher dieser Details zu laufen. Dies gilt insbesondere für die Klärung von Spezifikationen, der Beschaffung von Unterlagen und Genehmigungen, der Freigabe sowie der Schaffung sonstiger Voraussetzungen wie z. B. der Zahlung einer vereinbarten Anzahlung oder Stellung einer Sicherheit. 
b) Die Einhaltung der Lieferfristen setzt die vorherige Erfüllung der dem Kunden obliegenden Vertragspflichten voraus.
c) Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Lieferanten eintreten - haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Solche Ereignisse berechtigen uns, den Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wenn die Verzögerung länger als einen Kalendermonat dauert, sind sowohl der Kunde als auch wir berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages von diesem zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung zur Lieferung frei, so kann der Kunde hieraus keine Ansprüche auf Schadensersatz herleiten. 
d) Die vorgenannten Umstände, die zu einer Lieferungsverzögerung führen, haben wir den Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden zu benachrichtigen.
e) Wir sind zu Teillieferungen und bei entsprechender vorheriger Information auch zu vorzeitiger Lieferung berechtigt.

5. Urheberrechte / Mängel und Genehmigung bei Konstruktion etc.
a) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche ihm im Rahmen des Vertragsanbahnung oder der Vertragsabwicklung überlassenen Unterlagen (Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, etc.) sowie die von uns erbrachten konstruktiven Leistungen und Vorschläge nur für den vereinbarten Zweck zu verwenden. Alle von uns gefertigte Konstruktionen unterliegen dem unveräußerlichen Urheberrecht nach § 2 Nr. 7 Urheberrechtsgesetz. Wir behalten uns insoweit die Ausübung von Eigentums- und Urheberrechten vor. Dem Kunden ist untersagt, die oben aufgeführten Unterlagen und Konstruktionen, ohne unsere vorherige Zustimmung zu veröffentlichen, Dritten zugänglich zu machen oder über die Vertragserfüllung hinaus zu nutzen. Sofern zwischen dem Kunden und uns kein Vertrag zustande kommt, sind die im Rahmen der Vertragsanbahnung überlassenen Unterlagen und Konstruktionen umgehend an uns zurückzusenden. 
b) Der Kunde ist verpflichtet, die von uns erstellte Konstruktions- und Ausführungszeichnung zu prüfen, Mängel oder Änderungswünsche unverzüglich anzuzeigen sowie, für den Fall, dass diese nicht bzw. nicht mehr bestehen, diese abzunehmen und zu bestätigen. Das Vorbringen von Einwänden wie auch die Bestätigung hat innerhalb von 10 Tagen nach Übersendung der Ausführungszeichnung an den Kunden zu erfolgen. Die Bestätigung der Abnahme erfolgt durch Unterschriftsleistung auf der Konstruktions- und Ausführungszeichnung und die Übersendung dieser zumindest in Textform an uns. Vor dem Eingang der Bestätigung sind wir nicht verpflichtet, weitere Aktivitäten für die Ausführung des Auftrages zu veranlassen, insbesondere beginnen keine Lieferzeiten zu laufen. Sollte - gleich aus welchem Grund - die Bestätigung nicht binnen 6 Wochen nach Übersendung der Konstruktions- oder Ausführungszeichnung erfolgen, sind wir berechtigt, vom Vertrag oder sollte der Vertrag noch nicht zustande kommen, von unserer Erklärung hierzu zurücktreten, ohne dass dies beiderseits Ansprüche auf Vergütung oder Schadensersatz auslöst. 
c) Mit der Bestätigung der Konstruktions- oder Ausführungszeichnung werden diese Vertragsbestandteil und ändert in ihrer Form gegebenenfalls abweichende vorausgehende Absprachen und vertragliche Vereinbarungen ab.
d) Sollten von uns gelieferte Konstruktionsvorschläge (Skizzen) oder komplette Konstruktions- oder Ausführungszeichnung Mängel aufweisen, so hat der Kunde Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung). Sollte die Nachbesserung nach angemessener Fristsetzung des Kunden fehlschlagen, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückabwicklung des Vertrages verlangen. Bei nur geringfügiger Vertragswidrigkeit der Leistung, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. 

6. Schutzrechte Dritter / Kosten
Sofern der Kunde Vorgaben für die Herstellung und/oder Lieferung der Ware macht, insbesondere Zeichnungen oder Muster liefert, ist dieser dafür verantwortlich, dass seine Vorgaben keine Schutzrechte Dritter verletzen. Werden wir für die Herstellung und/oder Lieferung solcher Artikel von Dritten wegen einer Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen, so hat uns der Kunde von allen Ansprüchen freizustellen. Er hat uns aufgewendete Rechtsanwalts- und Prozesskosten zu erstatten, soweit diese zur Rechtsverteidigung erforderlich waren und der Kunde zuvor über die Inanspruchnahme durch den Dritten entsprechend informiert wurde. 

7. Zahlungsbedingungen, Verzug 
a) Der Kunde hat die Vertragspflicht, nach Rechnungslegung den Kaufpreis innerhalb der im Angebot oder dem Vertrag vereinbarten Frist in Euro per Überweisung zu bezahlen, wobei es für die Rechtzeitigkeit der Zahlung auf den Eingang der Zahlung (Gutschrift auf unserem Konto) ankommt. Sofern keine Zahlungsfrist vereinbart ist, gilt das in der Rechnung benannte Zahlungsziel und wenn auch ein solches nicht angegeben ist, die Frist von 20 Tagen ab Rechnungsdatum als vereinbart. Nach Ablauf der Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmung durch den Kunden, Zahlungen zunächst auf unsere älteren Forderungen gegen den Kunden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
b) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
c) Wir behalten uns vor, die bestellten Produkte erst nach vorheriger Zahlung des Rechnungsbetrags an den Kunden auszuliefern (Vorkasse). Der Kunde erhält in dem Fall von uns vor Vertragsschluss einen entsprechenden ausdrücklichen Hinweis. 
d) Kommt der Kunde in Verzug hat er den offenen Betrag mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden, konkret nachzuweisenden Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. 
e) Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, der Kunde seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die auf eine Zahlungsunfähigkeit des Kunden hindeuten, so sind wir berechtigt, sämtliche noch offenstehenden Forderungen fällig zu stellen. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. 
f) Der Kunde ist zur Aufrechnung und zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur dann berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, wenn die gegenseitigen Forderungen auf demselben Rechtsverhältnis beruhen. 

8. Versand und Gefahrübergang 
a) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald wir die Ware hergestellt, für den Kunden ausgesondert (auch auf unserem Gelände) und diesen davon informiert haben.   
b) Sofern lit. a) nicht greift, tritt Gefahrübergang spätestens dann ein, wenn die Sendung an die den Transport ausführende(n) Person(en) übergeben worden ist oder unser Werk / Lager zwecks Versendung verlassen hat. Dies gilt auch, wenn und soweit der Versand mit unseren eigenen Transportmitteln erfolgt.
b) Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen. 
c) Bei Transportschäden hat der Kunde sofort nach Erhalt der Sendung dafür zu sorgen, dass eine rechtsverbindliche Bruchbescheinigung durch den ausliefernden Frachtführer ausgestellt wird. 
d) Für eine Transportversicherung, die das Risiko der Beschädigung und des Untergangs der vertragsgegenständlichen Lieferung ab Lager bis zum Kunden oder vereinbarten Bestimmungsort abdeckt, hat der Kunde zu sorgen. Sollte dieser einen Abschluss einer solchen Versicherung durch uns wünschen, hat dieser die entsprechenden Kosten zu tragen. 
f) Verzögert sich der Versand durch Verschulden des Kunden oder durch Unterbleiben einer von ihm zu erbringenden Mitwirkungshandlung, geht die Gefahr bereits am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Wir sind berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern bzw. eigene Lagerkosten zu berechnen.

9. Gewährleistung, Schadensersatz, Beschaffenheitsangaben 
a) Wir übernehmen für die von uns gelieferte Ware die Gewährleistung nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen, welche eine abschließende Regelung enthalten. Wir weisen klarstellend darauf hin, dass wir keine Garantie im Rechtssinne übernehmen. Bei Handelsware bleiben eventuelle Herstellergarantien von diesen Bestimmungen unberührt. 
b) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Die Frist beginnt mit dem Gefahrenübergang. Werden unsere technischen Merkblätter oder Einbauhinweise nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten vorgenommen, so entfallen eventuelle Gewährleistungsansprüche, wenn nicht der Kunde nachweist, dass der gerügte Mangel nicht auf diesen Umständen beruht. 
c) Der Kunde ist verpflichtet, uns offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der gelieferten Produkte/Waren, zumindest in Textform mitzuteilen und dabei den Mangel so genau wie möglich zu bezeichnen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach deren Entdeckung zumindest in Textform mitzuteilen und dabei ebenfalls so genau wie möglich zu bezeichnen. Bei einem Verstoß gegen diese Vorschriften ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. 
d) Im Falle einer berechtigten Mängelrüge können wir nach unserer Wahl zweimal Nacherfüllung leisten durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sofern uns der Kunde eine Frist zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung setzt, so muss diese angemessen sein, wobei die Umstände des Einzelfalls (Verfügbarkeit, Herstellungsdauer, etc.) zu berücksichtigen sind. 
e) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises / der Vergütung (Minderung) oder Rückabwicklung des Vertrages verlangen. Bei nur geringfügiger Abweichung der erbrachten Leistung von der vertraglich geschuldeten, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Sofern die Leistung teilbar und so für den Kunden nutzbar ist und der Mangel nur ein Teil unserer Leistung betrifft, beschränkt sich das Rücktrittsrecht auf den mangelbehafteten Teil. 
f) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach fehlgeschlagener Nacherfüllung die Rückabwicklung des Vertrages, so steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. 
g) Als Beschaffenheitsangabe der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine Beschaffenheitsbeschreibung der Ware dar, die Gegenstand des Vertrags werden kann. Werden Erzeugnisse nach vom Kunden erhaltenen Konstruktionsunterlagen oder Anweisung hergestellt, haften wir nur für die Fertigung.
h) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist - wenn wir aufgrund entsprechender Vorgaben des Kunden handeln - des Weiteren die Haftung für die Eignung des Produkts im Hinblick auf den vorgesehenen Verwendungszweck, die Haftung für die sachgemäße Konstruktion, die Haftung für die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und Bauartvorschriften sowie die Haftung für die Eignung des Werkstoffs. 
i) Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur unserem unmittelbaren Vertragspartner zu und sind nicht abtretbar. 

10. Haftungsbeschränkungen 
a) Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
b) Für einfache Fahrlässigkeit haftet wir außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. In diesen Fällen ist der Schadensersatzanspruch des Kunden auf die dreifache Höhe des Preises ausschließlich Umsatzsteuer, der für die Leistung vereinbart wurde, beschränkt.
c) Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen. 
d) Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. - Ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie. 
e) Soweit die Haftung nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von uns. 
f) Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr beginnend mit Gefahrübergang. Das gilt nicht für Ansprüche des Kunden aufgrund des Produkthaftungsgesetzes oder im Falle uns zurechenbarer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 
d) Die im Verzugsfall bestehende Schadensersatzhaftung ist auf eine Verzugsentschädigung für jede vollendete Arbeitswoche der Verspätung in Höhe von 0,5 % bis zur Höhe von insgesamt maximal 5 % vom Werte der betroffenen (Teil-) Lieferung bzw. Leistung beschränkt. 
g) Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Kunden aus der Geschäftsverbindung gegen uns zustehen, ist ausgeschlossen.

11. Eigentumsvorbehalt 
a) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller uns gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen unser Eigentum. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Soweit Wartungs- oder Inspektionsarbeiten durchzuführen sind, hat der Kunde diese auf seine Kosten regelmäßig durchzuführen. 
b) Der Kunde hat die vertragliche Pflicht, uns jeden Zugriff Dritter auf die Ware, z. B. im Wege der Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder den Untergang der Ware unverzüglich mitzuteilen. Das Gleiche gilt für einen Besitzwechsel an der Ware. 
c) Der Kunde ist berechtigt, von uns gelieferte Gegenstände im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebes zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Falle wird die durch die Weiterveräußerung entstehende Forderung des Kunden mit dem Zeitpunkt ihres Entstehens in Höhe unserer Forderung gegenüber dem Kunden an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung bereits jetzt an. Werden von uns gelieferte Waren mit anderen nicht uns gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erfolgt dies stets in unserem Namen und Auftrag. Wir erwerben Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen. Das Gleiche gilt im Falle der Vermischung. 
d) Im Falle der Zahlung durch Scheck mit Hereinnahme eines Refinanzierungswechsels erlischt unser Eigentumsvorbehalt nicht bereits mit der Einlösung des Schecks, sondern erst mit der Einlösung des letzten Refinanzierungspapiers. 
e) Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Verletzung der Pflichten gemäß Buchstaben a) und b) sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen, dies unbeschadet weiterer gesetzlicher Rechte wegen der entsprechenden Pflichtverletzung des Kunden. 
f) Der Kunde bzw. dessen Rechtsnachfolger hat uns auf Verlangen die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner nebst Adressen bekanntzugeben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen. Wir sind ermächtigt, im Namen des Kunden den Drittschuldner von der Forderungsabtretung zu benachrichtigen. 
g) Eine Rücknahme des Vorbehaltsgutes ist nicht als Rücktritt vom Vertrag zu sehen. Letzteres gilt nur, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Übersteigen die uns aufgrund des Eigentumsvorbehalts zustehenden Sicherungen den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 20 %, geben wir die Sicherungen auf Anforderungen insoweit frei.

12. Datenschutz 
Für die Anbahnung der Geschäftsbeziehung müssen wir die Daten des Kunden (z.B. Anschrift, Lieferprodukte, Liefermengen, Preise, Zahlungen, Stornierungen, usw.) erfassen und im Rahmen der Abwicklung der Geschäftsbeziehung speichern. Für die Details, insbesondere die Verwendung der Daten, die Dauer der Speicherung, die Verantwortlichkeiten sowie die Rechte der Kunden, wird diesbezüglich auf unsere Datenschutzerklärung verwiesen. 

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand 
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, auch Wechselklagen, ist der Sitz der Firma SBB Stockmann, mithin für Klage ausschließlich das AG Wittenberg oder bei Streitwerten über 5.000,00 €, das LG Dessau-Roßlau zuständig.  

14. Anwendbares Recht 
a) Für das Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht. 
b) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der Bestimmung(en) bzw. des Vertrages im Übrigen nicht.
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